Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen der beerpongtisch.net Vermietung (im weiteren Vermieter). Entgegenstehenden AGB wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Zustandekommen des Mietvertrages
Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. Eine Rückbestätigung ist auch durch Lieferung / Zurverfügungstellung der Gegenstände möglich.
3. Mietobjekt
Die Mietobjekte sind der Online Produktseite oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind Zirka-Werte und -Maße und ebenso wie die Farben und Formen keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die Objektbezeichnungen des Vermieters. Die zur Miete bestimmten Objekte sind gebraucht.
4. Mietpreis
Der Mietpreis der Mietobjekte bemisst sich grundsätzlich nach unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung sowie oder nach individuellem Angebot. Er wird pro angefangenen Kalendertag berechnet. Ist zusätzlich zum Mietpreis ein Preis für die Reinigung ausgewiesen, so ist dieser unabhängig von Verschmutzung zu begleichen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, (Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) sofern nicht anders ausgewiesen. Die Mietpreise verstehen sich ab dem jeweiligen Lager des Vermieters ohne Transport. Der Mieter erkennt die Geltung der Preise und Konditionen an.
5. Mietzeit
Als vertragliche Mietzeit gilt ausschließlich die vereinbarte Zeit; im Zweifel ein Tag (1 Tag = 1 Mieteinheit). Die Mietzeit beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe. Ist Lieferung vereinbart so gilt der Beginn des Anlieferungstransports und das Ende des Abholtransports.
6. Verlängerung der Mietzeit
Für eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit, ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters eingeholt werden muss. Der Vermieter hat nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit das Recht, die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der Preisliste abzurechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten. Einer Verlängerung durch Vorenthaltung oder Inbesitzhaltens wird ausdrücklich widersprochen.
7. Kaution
Der Mieter verpflichtet sich bei Übergabe des Mietobjekts zur Hinterlegung einer dem Mietgeschäft entsprechender Kaution. Diese ist in bar auszuzahlen und dient auch als Sicherstellung sämtlicher Forderungen vom Vermieter an den Mieter. Der dem Mietgeschäft entsprechende Wert ist der Preisliste zu entnehmen. Bei unbeschadeter Rückgabe des gemieteten Gegenstandes wird die Kaution im Originalwert zurückgegeben. Bei etwaigen Schäden am zur Verfügung gestellten Objekt behält sich der Vermieter eine prozentuelle oder ganzheitliche Einbehaltung des Kautionsbetrages ein.
8. Rückgabe, Bruch und Verlust
Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe kann grundsätzlich nur zu der ausgemachten Rückgabezeit erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzubringen.
Die Abnahmekontrolle ist erst im Lagerstandort möglich. Die Rücknahme erfolgt daher grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Auf etwaige Schäden hat der Mieter bei der Rückgabe ausdrücklich hinzuweisen. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Dem Mieter muss bei Verlust oder Beschädigung die hinterlegte Kaution nicht erstattet werden (siehe Punkt 7). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Reinigung
Die Reinigung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe. Bei übermäßiger Verschmutzung sowie bei Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet.
10. Stornierung
Die Stornierung des Auftrags ist bis zu 4 Tagen vor der vereinbarten Übergabe bzw. Liefertermin für den Mieter kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis zu 2 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin fallen 50% des vereinbarten Mietpreises, danach der volle Mietpreis an. Von den anfallenden Gebühren werden Einkünfte aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen abgezogen.
11. Gefahrübergang
Ort des Gefahr- und Haftungsübergangs ist stets am jeweiligen Lager des Vermieters. Der Vermieter garantiert, dass die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter stets in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung / Übergabe nicht vollständig, beschädigt oder verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
12. Transport
Ist Abholung vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter, ordnungsgemäß gesichert, auf eigene Gefahr und Kosten zu transportieren. Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Risiko des Mieters. Der Vermieter liefert das Mietobjekt frei Bordsteinkante an und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt dort wieder ab; im Zweifel am nächsten Tag ab 12:00 Uhr. Liefertermine sind unverbindlich und beinhalten stets eine Karenzzeit von 3 Stunden, sofern sie nicht als Fixtermine einvernehmlich vereinbart und schriftlich durch den Vermieter bestätigt wurden.
Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir nach vorheriger Buchung gerne gegen gesonderte Berechnung. Bitte erkundigen Sie sich nach unserem Angebot.
Treten bei An- und Abfahrt Schäden am Gelände und / oder an Gebäuden, bzw am Transporter des Mieters auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurückzuführen sind oder auf unsachgemäße Lagerung, haftet der Mieter.
13. Unmöglichkeit
Ist die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.
14. Mängelhaftung
Eine Haftung des Vermieters ist grundsätzlich ausgeschlossen im Falle von anfänglich vorhandenen Mängeln der Mietsache, wenn die Mängel trotz Erkennbarkeit nicht angezeigt worden sind oder im Falle von höherer Gewalt (technische Störungen, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen). Sind Mängel vorhanden, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, solang dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet der Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Mieter stellt den Verwender von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Benutzung des Mietobjekts frei. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
15. Gesamthaftung
Eine über die in 14. genannte Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
16. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet die überlassenen Sachen pfleglich, sachgerecht und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat erteilte Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten. Er hat sich bei Anlieferung oder Abholung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Republik Österreich ist untersagt. Der Mieter hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.
17. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Übernahme der Ware sofort fällig. Als Zahlungsmittel wird ausschließlich Bargeld akzeptiert. Eine Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte wird nur in Ausnahmefällen und dann nur erfüllungshalber angenommen.
18. Geltendes Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist Wien. Der Mieter ist mit einer Speicherung seiner Daten im Sinne des DSGVO für geschäftliche Zwecke einverstanden.